Das Ministerialdekret vom 19. Februar 2007 des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung bestimmt die neuen Kriterien zur Förderung der Produktion von elektrischer Energie aus photovoltaischen Solaranlagen. Diese Maßnahme gestattet es, die langwierigen bürokratischen Verfahren abzukürzen, welche bisher das Einspeisevergütungsgesetz sehr schwerfällig machten. So ist es nicht mehr nötig, auf die Gutheißung der Fördertarife durch den Netzregulator (GSE) zu warten: sobald man beim örtlichen Netzbetreiber den Antrag auf einen Netzanschluss gestellt hat, kann man direkt mit der Realisierung der Anlage weiterfahren. Nach erfolgtem Anschluss an das Stromnetz besitzt man 20 Jahre lang Anspruch auf den Fördertarif des jeweiligen Anlagentyps. Selbstverständlich stehen günstigere Tarife für Anlagen zur Verfügung, die kleiner Energiemengen produzieren sollen und architektonisch integriert werden. So kann man in kurzer Zeit den Abstand zu den übrigen europäischen Ländern in Bezug auf die Stromproduktion in diesem Sektor aufholen.



